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FMA-Rundschreiben: Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/280ZFR 2021, 629 Heft 12 v. 20.12.2021

Am 22. 11. 2021 hat die FMA ein neues Rundschreiben betreffend "Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 " ("Rundschreiben zu Informationen nach WAG 2018")11Dokumentennummer 02/2021 vom 22. 11. 2021. auf ihrer Website veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben möchte die FMA durch Wiedergabe ihrer Rechtsansichten einen Überblick über ihre Aufsichtspraxis zur Anwendung der Bestimmungen über faire, klare und nicht irreführende Informationen einschließlich Marketingmitteilungen in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen oder Finanzinstrumente gem § 49 WAG 2018 sowie gem Art 44 DelVO 2017/565 bereitstellen. Bereits im Jahr 2011 hatte die FMA ein ähnliches Rundschreiben verbreitet, das jedoch mit Inkrafttreten der MiFID II am 3. 1. 2018 aufgehoben worden war und eben erst jetzt in einer an die MiFID II angepassten Form wiederverlautbart wurde.

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