vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Rechtsunwirksamkeit von Handlungen des Schuldners im Insolvenzverfahren

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/247ZFR 2021, 567 Heft 11 v. 25.11.2021

IO: § 2 Abs 2, § 3 Abs 1, §§ 27 ff

Leitsätze (der Redaktion)

Erkennt der Insolvenzverwalter eine Darlehensforderung als Masseforderung an und genehmigt er daher einen vom Gemeinschuldner geschlossenen Darlehensvertrag mit der Wirkung ex tunc, so betreffen schon aus diesem Grund die Zahlungen, die mit diesem Darlehensbetrag an einen Gläubiger geleistet werden, die Insolvenzmasse, weil die Genehmigung des Darlehensvertrags auch die Zuzählung der Darlehenssumme erfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte