vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abweisung eines Antrags auf Registrierung als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen

Judikatur im FokusBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/238ZFR 2021, 549 Heft 11 v. 25.11.2021

FM-GwG: § 2 Z 22, § 32a

Leitsätze (der Behörde)

Gem § 32a Abs 2 FM-GWG hat die FMA eine Registrierung eines Dienstleisters in Bezug auf virtuelle Währungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht vorzunehmen, woraus sich ergibt, dass mit der Registrierung eine Art Konzessionserteilung bzw Bewilligung verbunden ist. Die Registrierung durch die FMA ist ein konstitutiver Rechtsakt, der erst ab Registrierung (ex nunc) zum Betrieb des beantragten Geschäftes berechtigt. Bis dahin dürfen keine registrierungspflichtigen Geschäfte betrieben werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte