Anfang Oktober 2021 wurde eine auf der Grundlage des § 44b Abs 2 NationalbankG beruhende, gänzlich neue "Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022)" im BGBl1 veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten, die in weiterer Folge der Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes und daran anschließend zur effektiven Überwachung von Finanzmarktstabilitätsrisiken des Gewerbeimmobilienmarkts notwendiger Indikatoren dienen soll (§ 1 GIMPI 2022).