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OeNB erlässt Meldeverordnung GIMPI 2022

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/231ZFR 2021, 525 Heft 10 v. 25.10.2021

Anfang Oktober 2021 wurde eine auf der Grundlage des § 44b Abs 2 NationalbankG beruhende, gänzlich neue "Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022)" im BGBl11BGBl II 2021/425 vom 6. 10. 2021. veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten, die in weiterer Folge der Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes und daran anschließend zur effektiven Überwachung von Finanzmarktstabilitätsrisiken des Gewerbeimmobilienmarkts notwendiger Indikatoren dienen soll (§ 1 GIMPI 2022).

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