Nach der zuletzt erfolgten Anpassung der FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV)1 an das Information Management System Portal (IMAS Portal) des einheitlichen Aufsichtsmechanismus gem Art 6 SSM-VO wurden nunmehr mit einer neuerlichen Novelle die im Wege des IMAS Portals zu übermittelnden Einbringungen um Anzeigen von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (§§ 9 und 10 BWG) erweitert: