TSchVG/KurG: §§ 2, 15a, 15b
Leitsätze (der Redaktion)
Die Stellung des gemeinsamen Vertreters iSd § 15a TSchVG weist deutl Züge einer Kuratel auf. Bei der Auswahl der Person sind die zum allgemeinen Kuratelsrecht entwickelten Grundsätze zumindest sinngemäß heranzuziehen.