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EuGH zu Rechtsqualität, Rechtsschutz und Rechtsgültigkeit der EBA-Leitlinien über Produktüberwachung und Governance

Judikatur im FokusPia SummerZFR 2021/208ZFR 2021, 494 Heft 10 v. 25.10.2021

Der EuGH hat sich mit E vom 15. 7. 2021 in der Rs C-911/19 mit verschiedenen Aspekten der EBA-Leitlinien für Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 22. 3. 201611EBA/GL/2015/18, in der Folge "POG-Leitlinien". befasst. Einerseits äußert sich der EuGH zu deren Rechtsqualität und den Rechtsschutzmöglichkeiten. Andererseits bestätigt der EuGH die Rechtsgültigkeit der POG-Leitlinien. Anlassfall des Vorabentscheidungsverfahrens war ein Rechtsstreit zwischen der Fédération bancaire française (Französischer Bankenverband, in der Folge "FBF") und der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Aufsichts- und Abwicklungsbehörde, in der Folge "ACPR") wegen einer Bekanntmachung ("Compliance-Erklärung") der ACPR, sich an die POG-Leitlinien zu halten, und der damit verbundenen Klarstellung, dass die POG-Leitlinien auf die ihrer Kontrolle unterstellten Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld Institute anwendbar sind.22S unten in diesem Heft, ZFR 2021/209, 497. Das Urteil ist insofern wegweisend, als sich der EuGH darin erstmals mit einer Anfechtung von EBA-Leitlinien durch die Finanzindustrie auseinanderzusetzen hatte.33Der Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autorin wieder, welche nicht zwingend der Ansicht der FMA Liechtenstein entsprechen muss.

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