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EBA-Leitlinien im Zusammenhang mit vertraglichen Zahlungen nach Art 257 Abs 1 lit a CRR

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/214ZFR 2020, 486 Heft 9 v. 25.9.2020

Die FMA hat sich Ende August 2020 zu den am 29. 6. 2020 veröffentlichten Leitlinien der EBA "für die Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der innerhalb der Tranche fälligen vertraglichen Zahlungen gem Art 257 Abs 1 lit a"11EBA/GL/2020/04 vom 4. 5. 2020. CRR compliant erklärt. Die Leitlinien erfüllen den in Art 257 Abs 4 CRR festgelegten Auftrag der EBA zur Herausgabe von Leitlinien und gelten für Institute, die iSv Art 257 Abs 1 lit a CRR die Laufzeit einer Tranche bestimmen. In diesem Zusammenhang dienen sie der Festlegung der Methodik zur Bestimmung der Laufzeit einer Tranche (MT) als gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Weighted Average Maturity - WAM) der innerhalb einer Tranche fälligen vertraglichen Zahlungen (CFt). Zu diesem Zweck legen sie nicht nur fest, wie die in Art 257 Abs 1 lit a CRR erwähnten vertraglichen Zahlungen zu bestimmen sind, sondern auch, welche Daten für die Anwendung sowie die Überwachung und Umsetzung dieses WAM-Ansatzes erforderlich sind.

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