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Änderung der Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/68ZFR 2020, 158 Heft 3 v. 26.3.2020

Auf der Grundlage von § 75 Abs 4 BWG hat die FMA am 14. 2. 2020 eine Verordnung veröffentlicht, mit der erstmals die Stammfassung11BGBl II 2018/170. der Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 (GKE-V 2018) geändert wird.22BGBl II 2020/27 vom 14. 2. 2020.

Bei der Stammdatenmeldung zu Gegenparteien gem § 4 GKE-V 2018 erfolgen zwei punktuelle Änderungen:

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