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Änderung der WiEReG-Nutzungsentgelte-Verordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/22ZFR 2020, 49 Heft 1 v. 29.1.2020

Am 27. 12. 2019 hat das BMF unter BGBl II 2019/427 eine Änderung seiner Verordnung zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) kundgemacht. Auf der Grundlage von § 17 WiEReG erfolgten einige punktuelle Tarifanpassungen:

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