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Richtlinie und Verordnung über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen im ABl

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/19ZFR 2020, 47 Heft 1 v. 29.1.2020

Noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel wurden die RL (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 11. 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der RL 2009/65/EG und 2014/59/EU (Covered Bonds Directive = CBD)11S dazu ausführlich in diesem Heft Stern, Europäisches Pfandbriefregime, ZFR 2020/2, 4. im ABl veröffentlicht.22ABl L 328 vom 18. 12. 2019, 29-57. Durch die damit intendierte Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Rahmenbedingungen verfolgt der Richtliniengeber die reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union, die Minderung potenzieller Risiken und den Abbau von Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität. Mit der grundsatzgestützten Harmonisierung soll eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Emission aller gedeckten Schuldverschreibungen in der EU geschaffen werden.

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