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Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020 der FMA sowie Änderung der FMA-Incoming-PlattformVO

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/18ZFR 2020, 46 Heft 1 v. 29.1.2020

1. Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020

Mit BGBl II 2019/411 vom 18. 12. 2019 hat die FMA die Versicherungsunternehmen Meldeverordnung - VU-MV 2020 neu kodifiziert. Diese beruht auf § 248 Abs 8 letzter Satz VAG 2016, wonach die FMA mit VO nähere Vorschriften über den Inhalt und die Gliederung der meldepflichtigen Informationen gem § 248 Abs 8 VAG 2016 zu erlassen hat und festsetzen kann, dass ihr bestimmte Informationen in kürzeren Abständen als jährlich zu melden sind.

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