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Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV durch das BMF

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/121ZFR 2019, 280 Heft 5 v. 29.5.2019

Mit BGBl II 2019/108, veröffentlicht am 30. 4. 2019, hat das BMF auf der Grundlage von § 17 WiEReG die VO zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) punktuell geändert.

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