Mit BGBl II 2019/108, veröffentlicht am 30. 4. 2019, hat das BMF auf der Grundlage von § 17 WiEReG die VO zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) punktuell geändert.