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Berücksichtigungswürdige Schulden bei der Bemessungsgrundlage des Unterhalts im Abschöpfungsverfahren

JudikaturOGHBearbeiterin: Mariya HubchevaZFR 2019/114ZFR 2019, 269 Heft 5 v. 29.5.2019

ABGB: § 231

Leitsätze (der Redaktion)

Der Einschränkung der wirtschaftl Leistungsfähigkeit durch berücksichtigungswürdige Schulden ist auch im Insolvenzfall nach allgemeinen unterhaltsrechtl Grundsätzen durch eine Reduktion der Unterhaltsbemessungsgrundlage Rechnung zu tragen.

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