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Internationale Zuständigkeit im Anlegerprozess

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas RuhmZFR 2019/108ZFR 2019, 257 Heft 5 v. 29.5.2019

EuGVVO: Art 29, Art 30

Leitsatz (der Redaktion)

Die österr Gerichte haben aufgrund eines Einwands der Streitanhängigkeit iSd Art 29 EuGVVO nur zu prüfen, ob die ausländische Klage vor der österr eingebracht wurde und ob die Parteien und der Streitgegenstand ident sind, nicht aber auch die materiell- und/oder verfahrensrechtl Zulässigkeit der ausländischen Klage nach dortigem Recht.

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