Im März 2018 legte die Europäische Kommission (Kom) einen Vorschlag für eine VO über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht1 vor. Der Vorschlag, mit dem ein weiterer Teil des Aktionsplans der Kom zur Kapitalmarktunion2 umgesetzt werden soll, zielt darauf ab, die nach der Rom I-VO bislang bestehende kollisionsrechtliche Regelungslücke in Bezug auf die Drittwirkung grenzüberschreitender Forderungsabtretungen zu schließen. Beigeschlossen ist dem Vorschlag außerdem eine Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht.3 Der neue VO-Vorschlag wird im Folgenden überblicksmäßig dargestellt und analysiert.