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Leitlinien der EBA zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Ausnahme vom Notfallmechanismus nach PSD2

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/91ZFR 2019, 203 Heft 4 v. 25.4.2019

Ende März hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu Leitlinien der EBA abgegeben, die den etwas sperrigen Titel "Leitlinien zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Ausnahme vom Notfallmechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 " tragen.11EBA/GL/2018/07 vom 4. 12. 2018.

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