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Auskunftsansprüche gem § 3 VersVG11Siehe dazu die Besprechungsaufsätze in diesem Heft: Markowetz, Zur verfahrensrechtlichen Einordnung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Abschriften (§ 3 Abs 3 VersVG), ZFR 2019/29, 61 sowie Zippusch, Wann verjähren Ansprüche nach § 3 Abs 2 und Abs 3 VersVG? ZFR 2019/30, 65.

JudikaturOGHBearbeiterin: Anita GassnerZFR 2019/41ZFR 2019, 90 Heft 2 v. 27.2.2019

VersVG: §§ 3, 12

Leitsätze (der Redaktion)

§ 3 Abs 3 Satz 1 VersVG räumt dem VN das Recht ein, jederzeit Abschriften der Erklärungen zu fordern, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat. Von dieser Bestimmung sind daher nur vom VN oder in seinem Namen abgegebene Erklärungen umfasst.

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