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Unzulässige Hinterlegung eines Sparbuchs wegen Kuratorbestellung

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer Wolfbauer/Albert HeidingerZFR 2019/34ZFR 2019, 75 Heft 2 v. 27.2.2019

ABGB: §§ 270, 1425

Leitsatz (der Redaktion)

Wurde für den Inhaber eines Sparbuchs ein Abwesenheitskurator ohne jede Einschränkung bestellt und umfasste dessen Vertretungsbefugnis damit auch die Vermögensverwaltung, so muss der Hinterlegung eines Sparguthabens das Anbieten der Zahlung an den Kurator vorangehen. Nur wenn dieser die Zahlung zurückweist, steht es dem Schuldner frei, deshalb die Hinterlegung nach § 1425 ABGB zu beantragen.

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