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Neues FMA-Rundschreiben "Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/26ZFR 2019, 51 Heft 1 v. 19.1.2019

Rechtzeitig vor dem Jahresausklang hat die FMA am 18. 12. 2018 unter der Dokumentennummer 09/2018 nach längerem und umfangreichen Konsultationsprozess mit Branchenvertretern das "Rundschreiben zu den Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" neu veröffentlicht. Nach dem Rundschreiben "Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" vom 13. 3. 201811Zu diesem siehe Wolfbauer, FMA: Rundschreiben Risikoanalyse zur Geldwäscheprävention, ZFR 2018/258 f. handelt es sich hierbei um das zweite umfangreiche Rundschreiben des Jahres 2018 im Bereich der Sorgfaltspflichten.

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