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Endabrechnung eines Leasingvertrags: Abzinsung des Restwerts nicht zwingend

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/269ZFR 2019, 624 Heft 12 v. 20.12.2019

VKrG: § 2 Abs 8, § 26 Abs 1 Z 4, Abs 7

Leitsätze (der Redaktion)

Für die Höhe der verbleibenden Zahlungspflicht nach einer Kündigung des Leasingvertrags durch den Leasingnehmer kommt es auf die vertragl Vereinbarung an, wobei die Sonderregelungen in § 26 Abs 6 und 7 VKrG zu berücksichtigen sind. Die für die Vornahme der Berechnungen erforderl Grundlagen sind im Leasingvertrag anzugeben.

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