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SEPA-Lastschrift nur bei Wohnsitz im Land des Zahlungsempfängers: Verstoß gegen SEPA-VO

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/243ZFR 2019, 561 Heft 11 v. 29.11.2019

VO (EU) 260/2012 (SEPA-VO): ErwGr 1, 6, 9, 10 und 32, Art 9 Abs 2

Tenor des EuGH

Art 9 Abs 2 SEPA-VO ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel wie der im Ausgangsverfahren fragl entgegensteht, die die Zahlung mittels einer Lastschrift, die auf Euro lautet und über das in der EU bestehende Lastschriftverfahren vorgenommen wird (SEPA-Lastschrift), ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.

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