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Wesentliche Aspekte des neuen KMG 2019

BeiträgeThomas ZivnyZFR 2019/241ZFR 2019, 548 Heft 11 v. 29.11.2019

1. Überblick

Als Konsequenz der (neuen) VO (EU) 2017/1127 11VO (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der RL 2003/71/EG , ABl L 168/12 vom 30. 6. 2017. - in der Folge: ProspektVO - ergab sich seit ihrem vollständigen Inkrafttreten mit 21. 7. 2019 erheblicher Anpassungsbedarf im KMG. Der österr Gesetzgeber hat dieses Mal infolge eines Initiativantrags des Finanzausschusses22IA 644 BlgNR 25. GP . mit minimaler Verzögerung die europarechtlich gebotenen Anpassungen umgesetzt. Diese bestanden im Wesentlichen aus einer Streichung der Regelungen iZm dem Angebot von Wertpapieren aufgrund des Doppelregelungsverbots, da diese nunmehr zur Gänze in der ProspektVO und den beiden DelVO33DelVO (EU) 2019/980 der Kom vom 14. 3. 2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der VO (EG) 809/2004 der Kom und DelVO (EU) 2019/979 der Kom vom 14. 3. 2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der DelVO (EU) 382/2014 der Kom. erfasst sind.

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