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Keine aufschiebende Wirkung gegen Verwaltungsstrafe nach BörseG

JudikaturVwGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/205ZFR 2018, 454 Heft 9 v. 26.9.2018

VwGG: § 30 Abs 2

Leitsatz (der Redaktion)

Keine aufschiebende Wirkung gegen eine Verwaltungsstrafe nach BörseG mangels Darlegung ausreichend konkreter nachteiliger Sachverhalte im Antrag.

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