Nach dem einschneidenden Ereignis des Inkrafttretens der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Juli 2016 hat das Jahr 2018 dem Börserecht - auf rein nationaler Ebene - durch die Neukodifizierung des BörseG 2018 einen weiteren erheblichen Schub verpasst. Äußerer Anlass war die Notwendigkeit zur Umsetzung der MiFID II, die den Gesetzgeber gleichzeitig bewogen hat, BörseG und WAG völlig neu zu ordnen, die beiden Materien in einer schlüssigeren Art und Weise umzustrukturieren und voneinander zu entflechten, zumal das WAG 2007 bisher auch umfangreiche Regelungen enthalten hatte, die sich im Wesentlichen an das Börseunternehmen richteten.