Die Anforderungen der DSGVO haben unter gesellschaftsrechtlichen Compliance-Gesichtspunkten höchste Relevanz. Sie etablieren klare Pflichtenstandards und knüpfen an deren Verletzung drastische Konsequenzen. Die den Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Verstößen drohenden Bußgelder sind beträchtlich. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird die Versicherbarkeit des Vermögensschadens aus solchen Geldbußen sowie die Haftung des geschäftsführenden Organs für derartige Vermögensschäden geprüft. Daran knüpfen sich schließlich eine Abhandlung zu den Leistungsansprüchen aus D&O-Versicherungen wegen allfälliger Organhaftungsansprüche und eine Aufarbeitung der wesentlichen gesetzlichen Wertungen in diesem Zusammenhang.