An unerwarteter Stelle, nämlich in Art 14 des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, hat der Gesetzgeber kürzlich eine inhaltliche Änderung des BaSAG vorgenommen: Mit BGBl I 2018/37, kundgemacht am 14. 6. 2018, setzt der nationale Gesetzgeber die RL (EU) 2017/2399 zur Änderung der RL 2014/59/EU (BRRD bzw "Sanierungs- und Abwicklungs-RL") "im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge" 1 fristgerecht um. Neben einer Erweiterung des Definitionenkatalogs in § 2 Z 49a um "Schuldtitel gemäß § 131" erfolgt eine Neufassung des § 131 BASAG: