Mit BGBl II 2018/111 wurde am 4. 6. 2018 eine Novelle zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht. Diese dient der Anpassung der Meldeschwellen für die Meldungen zu Höchstverdienern im Rahmen der Vergütungspolitik.
Mit BGBl II 2018/111 wurde am 4. 6. 2018 eine Novelle zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht. Diese dient der Anpassung der Meldeschwellen für die Meldungen zu Höchstverdienern im Rahmen der Vergütungspolitik.