Nachdem die EBA am 28. 3. 2018 "Empfehlungen zur Auslagerung an Cloud-Anbieter"1 veröffentlicht hatte, hat nunmehr die FMA Mitte Mai 2018 eine positive Compliance-Erklärung in Bezug auf dieses Papier an die EBA übermittelt. Die Empfehlungen
Seite 308