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EBA-Leitlinien zur internen Governance: Compliance-Erklärung der FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/155ZFR 2018, 307 Heft 6 v. 28.6.2018

Mitte Mai 2018 hat die FMA eine eingeschränkte Compliance-Erklärung ("partially compliant") zu den Leitlinien der EBA zur internen Governance 11EBA/GL/2017/11 vom 15. 3. 2018, veröffentlicht in den EU-Sprachen am 21. 3. 2018. abgegeben. In den Guidelines werden - mit

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Wirksamkeit ab 30. 6. 2018 (Rz 15) - die internen Regelungen, Prozesse und Mechanismen für die interne Governance, die Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganstruktur sowie die internen Kontrollfunktionen festgelegt, die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gem Art 74 Abs 1 der RL 2013/36/EU (CRD IV) einführen müssen, um die wirksame und umsichtige Führung des Instituts zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die am 27. 9. 2011 veröffentlichten Leitlinien der EBA zur internen Governance (GL 44) zum 30. 6. 2018 aufgehoben (Rz 16).

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