Bereits seit 1. 1. 2018 verpflichtet die VO (EU) 1286/2014 Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIP) und Versicherungsanlageprodukten (IBIP) zur Abfassung und Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts (Key Information Document/KID). Berater und Verkäufer von PRIIP (PRIP und IBIP) haben das KID Kleinanlegern rechtzeitig, bevor diese durch einen Vertrag oder ein Angebot gebunden sind, zur Verfügung zu stellen. Das am 24. 4. 2018 veröffentlichte PRIIP-VollzugsG enthält Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Vollziehung des PRIIP-Regimes in Österreich. Zudem wird für die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge und Pensionszusatzversicherungen eine Beratungspflicht eingeführt.