Die europäischen Behörden EBA und ESMA haben Ende Mai eine Stellungnahme1 zum Umgang mit Schuldinstrumenten veröffentlicht, die von Retail-Investoren (Kleinanlegern) gehalten werden und von den Abwicklungsinstrumenten der BRRD2 betroffen sein können. Im Fokus steht in erster Linie das von der BRRD eingeführte Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in; Art 43 ff BRRD; §§ 85 ff BaSAG): Bei Abwicklung einer Bank werden die Gläubiger von "berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten", insb also die Halter von Bankemissionen, mittels "Haircut" kaskadenartig ("waterfall") an den Verlusten beteiligt, um die geordnete Abwicklung eines Instituts zu ermöglichen.