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Veröffentlichung des Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 (VersVertrRÄG 2018)

AktuellesBearbeiter: Martin Ramharter55Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.ZFR 2018/132ZFR 2018, 259 Heft 5 v. 30.5.2018

Mit dem am 24. 4. 2018 im BGBl veröffentlichten Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 (VersVertrRÄG 2018)11BGBl I Nr 2018/15; Ramharter, Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im VAG 2018, VR 2018 (in Druck). werden die den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffenden Bestimmungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bereits im Sommer 2017, damals noch unter dem Titel Versicherungsvertriebsgesetz 2017 (VersVertrG 2017), veröffentlichten Begutachtungsentwurf,22Siehe dazu Ramharter, ZFR 2017, 458. erfolgten nicht. Klargestellt wurde aber durch eine Änderung in der Systematik (vgl §§ 132, 133 VAG 2016), dass die umfangreichen Produktinformationen nur für das dem Kunden empfohlene Produkt (bzw für etwaige konkrete Alternativangebote) erteilt werden müssen. Die neuen Bestimmungen treten im Einklang mit den aktuellen Vorgaben der IDD mit 1. 10. 2018 in Kraft.33Vgl RL (EU) 2018/411 zur Änderung der RL (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, ABl L 76 vom 19. 3. 2018, 28; § 340 Abs 6 VAG 2016 idFd VersVertrRÄG 2018.

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