Am 10. 4. 2018 hat die Kom eine DelVO11DelVO zur Änderung und Ergänzung der VO 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einfache, transparente und standardisierte (STS-)Verbriefungen und forderungsgedeckte Geldmarktpapiere (ABCP), Anforderungen an im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommene Vermögenswerte und Methoden zur Bewertung der Kreditqualität, C(2018) 2080 final. zur Änderung und Ergänzung der "GeldmarktfondsVO"22VO 2017/1131 vom 14. 6. 2017 über Geldmarktfonds, ABl L 169/8. erlassen. Auf Grundlage der in der GeldmarktfondsVO der Kom eingeräumten Befugnisse werden damit folgende Regelungen getroffen: