VersVG: §§ 16, 21
Leitsätze (der Redaktion)
Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der betreffenden vertragl Obliegenheit (Anzeigeobliegenheit) erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat.