ABGB: § 1489
Leitsätze (der Redaktion)
Zur Begründung einer Erkundigungspflicht braucht es konkrete Verdachtsmomente, aus denen der Anspruchsberechtigte schließen kann, dass Verhaltenspflichten nicht eingehalten wurden.ABGB: § 1489
Leitsätze (der Redaktion)
Zur Begründung einer Erkundigungspflicht braucht es konkrete Verdachtsmomente, aus denen der Anspruchsberechtigte schließen kann, dass Verhaltenspflichten nicht eingehalten wurden.