Der Unionsgesetzgeber kennt besondere Versicherungsprodukte: die sog Versicherungsanlageprodukte bzw - englisch - "insurance-based investment products", kurz IBIPs. Diesen speziellen Versicherungsprodukten widmet er in der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ein eigenes Kapitel mit Sonderregelungen. Weiters erfasst er sie - neben verpackten Anlageprodukten - mit der PRIIP-VO, die anlässlich ihres Vertriebs die Erstellung eines Basisinformationsblattes vorschreibt. Welche Versicherungsprodukte als IBIPs einzustufen sind und folglich den genannten Bestimmungen unterliegen, ist zum Teil noch nicht geklärt. Der vorliegende Beitrag versucht, etwas Klarheit zu schaffen.