Die FMA hat Ende Jänner bekannt gegeben, die Erklärung "intend to comply" in Bezug auf die Leitlinien der EBA "für die Meldung schwerwiegender Vorfälle gemäß der RL (EU) 2015/2366 (PSD2)"1 abgegeben zu haben. Die gegenständliche (bloße) Absichtserklärung erging vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungsprozess in Bezug auf die PSD2 (= 2. Zahlungsdienste-RL) in Österreich noch nicht abgeschlossen ist und die Anwendung der gegenständlichen Leitlinien erst mit Inkrafttreten der ZaDiG 2018 voraussichtlich am 1. 6. 2018 möglich sein wird.2