ZPO: § 235
Leitsatz (der Redaktion)
Es ist nicht zwingend mit einem erhebl Mehraufwand zu rechnen, der einer Klageänderung entgegensteht, wenn zwei vorliegende Urkunden (ein Strafurteil und ein in diesem Strafverfahren erstattetes Gutachten) gewürdigt und drei Personen (zu einem überschaubaren Thema) einvernommen werden sollen.