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Keine aufschiebende Wirkung gegen Untersagung von Zahlungsdiensten unter Androhung einer Zwangsstrafe

JudikaturBVwGBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/17ZFR 2018, 43 Heft 1 v. 30.1.2018

BWG: § 1 Abs 1 Z 6

FMABG: § 22 Abs 2

Leitsatz (der Redaktion)

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