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Der Begriff des Wirtschaftlichen Eigentümers im WiEReG

BeiträgeThomas ZivnyZFR 2018/2ZFR 2018, 4 Heft 1 v. 30.1.2018

1. Einleitung11Der Autor möchte sich herzlich bei den Herausgebern Riss, Winner und Wolfbauer für deren Durchsicht und Kommentierung des Manuskripts und bei Frau Mag. Wilding für die Erstellung der Organigramme bedanken.

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ("WiEReG") BGBl I 2017/13622Zuletzt geändert durch BGBl I 2017/150. setzt Teile der RL 2015/849 ("4. Geldwäsche-RL") in österreichisches Recht um und ist grundsätzlich mit 15. 1. 2018 in Kraft getreten.33§ 19 WiEReG; siehe zum WiEReG kürzlich Achrainer, Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, NZ 2017, 361; Barbist/Gassner, Der gläserne Gesellschafter - Das Register für wirtschaftliche Eigentümer aus Compliance-Sicht, compliance Praxis 2017, 4, und dies, Der gläserne Gesellschafter - Das neue Register für wirtschaftliche Eigentümer, ecolex 2017, 1170. § 1 (Anwendungsbereich) und § 2 (Definition des wirtschaftlichen Eigentümers) sind bereits mit dem der Kundmachung des WiEReG folgenden Tag, dem 16. 9. 2017, in Kraft getreten.

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