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Geltungs- und Inhaltskontrolle des Anspruchserhebungsprinzips in der Berufshaftpflichtversicherung - Anm zu OGH 7 Ob 182/17s11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

BeiträgeMartin RamharterZFR 2018/232ZFR 2018, 502 Heft 10 v. 25.10.2018

Die Verbreitung des international in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung üblichen Anspruchserhebungsprinzips ("Claims-made Principle")22Grundlegend Schramm, Das Anspruchserhebungsprinzip - Ein Deckungskonzept in der Haftpflichtversicherung zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes (2009) passim; für Österreich Ramharter, D&O-Versicherung - Dogmatische Grundlagen und ausgewählte Praxisfragen (2018) Rz 4/27 ff, 5/89 ff. beschäftigt nunmehr verstärkt auch den OGH. Nach Entscheidungen zur Auslegung einer Serienschadenklausel33 OGH 19. 11. 2015, 7 Ob 137/15w ÖJZ 2016/75, 212 (Ramharter). sowie einer Nachhaftungsvereinbarung44 OGH 17. 5. 2017, 7 Ob 204/204/16z ZFR 2017/212, 440; dazu Ramharter, Die Versicherungsfalldefinition nach dem Anspruchserhebungsprinzip, ZFR 2017, 433. nahm das Höchstgericht in seiner Entscheidung zu 7 Ob 182/17s nun erstmals zu Fragen der Geltungs- (§ 864a ABGB) und Inhaltskontrolle (§ 879 Abs 3 ABGB) Stellung. Konkret bejahte der 7. Senat die Wirksamkeit der Vereinbarung. Die Entscheidung bietet Gelegenheit zu einigen Anmerkungen, die weit über den durch einen sehr speziellen Sachverhalt gekennzeichneten Anlassfall hinaus von Bedeutung sind.55Diese verstehen sich primär als Ergänzung zu meiner in FN 2 genannten ausf Untersuchung, in der die hier zu besprechende Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

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