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EBA-Leitlinien zur Offenlegung der Liquiditätsdeckungsquote: Compliance-Erklärung der FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/231ZFR 2017, 465 Heft 9 v. 22.9.2017

Die FMA hat am 21. 8. 2017 zu den am 21. 6. 2017 von der EBA in deutscher Sprache veröffentlichten "Leitlinien zur Offenlegung der Liquiditätsdeckungsquote [Anm des Verf: Liquiditätsdeckungsquote = Liquidity Coverage Ratio = LCR] zur Ergänzung der Offenlegung des Liquiditätsrisikomanagements gem Art 435 der CRR" (EBA/GL/2017/01) eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien legen die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Offenlegung des Risikomanagements gem Art 435 CRR im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko dar, indem sie eine harmonisierte Struktur für die Offenlegung der gem Art 435 Abs 1 CRR erforderlichen Informationen bereitstellen. Sie enthalten - auch im Einklang mit der DelVO (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. 10. 2014 zur Ergänzung der CRR in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute - Spezifikationen und Erläuterungen zur Frage, welche Informationen zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR) im Rahmen der zentralen Kennziffern und -zahlen iSv Art 435 Abs 1 lit f CRR offenzulegen sind.

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