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Internationale Zuständigkeit für den Regress zwischen Kreditmitschuldnern

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/208ZFR 2017, 436 Heft 9 v. 22.9.2017

EuGVVO 2012 (VO 1215/2012 ): Art 4 Abs 1, Art 7 Abs 1, Art 17 Abs 1, Art 18 Abs 1 und 2

Leitsätze (der Redaktion)

Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 ist dahin auszulegen, dass Gegenstand einer von einem Gesamtschuldner eines Kreditvertrags gegen einen anderen Gesamtschuldner erhobenen Regressklage "ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" iS dieser Vorschrift sind.

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