Die aktuelle Entscheidung des OGH vom 17. 5. 2017 zu 7 Ob 204/16z zu einer auf dem Anspruchserhebungsprinzip beruhenden Berufshaftpflichtversicherung eines gewerblichen Vermögensberaters gibt Anlass zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Begriff des Versicherungsfalls und zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung.1