Am 7. 7. 2017 hat die Kommission im ABl (C 218/11 ) erstmals Leitlinien zur Anwendung der PRIIP-VO (VO [EU] 1286/2014), die beginnend mit 1. 1. 2018 einheitliche Vorschriften für das Format und den Inhalt der Basisinformationsblätter (KID) für Anlageprodukte festlegt, veröffentlicht. Die Kommission intendiert mit den Leitlinien eine Vereinfachung der Umsetzung und Befolgung der PRIIP-VO, indem einer unterschiedlichen Auslegung von deren Bestimmungen in der EU entgegengewirkt werden soll. Die Leitlinien sind das Ergebnis aus den Rückmeldungen nach einem von der Kommission am 11. 7. 2016 veranstalteten Fachseminar und fassen verschiedene Rückmeldungen aus der Finanzbranche an die Kommission, EBA, EIOPA und ESMA zusammen. Die Kommission legt indessen Wert auf die Feststellung, keine neuen Vorschriften zu kreieren und einer Auslegung durch den EuGH nicht vorgreifen zu wollen.