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Hollandfonds: Verjährungsfrist bei mehrfach fehlerhafter Anlageberatung

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob Kepplinger1111Dr. Jakob Kepplinger ist Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Beurle/Oberndorfer/Mitterlehner, Linz, Wien.ZFR 2017/189ZFR 2017, 390 Heft 8 v. 18.8.2017

ABGB: §§ 1489, 1304 und 1323

Leitsatz (der Redaktion)

Schadenersatzansprüche aufgrund verschiedener Beratungsfehler verjähren jedenfalls dann gesondert, wenn es sich bei den einzelnen Beratungsfehlern bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich um eigenständige, den geltend gemachten Anspruch begründende Pflichtverletzungen handelt.

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