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Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" auf Basis der Konsultation des Grünbuches zeigt künftige Vorhaben im Verbraucherschutz auf11Der Artikel gibt die persönliche Ansicht der Autorin wieder.

AktuellesBearbeiter: Susanne Riesenfelder2424Dr. Susanne Riesenfelder ist Akademische Europarechtsexpertin und Mitarbeiterin der Finanzmarktaufsicht im Bereich Bankenaufsicht.ZFR 2017/177ZFR 2017, 358 Heft 7 v. 20.7.2017

Die Europäische Kommission (EK) publizierte am 23. 3. 2017 den "Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher".22"Consumer financial services action plan", https://ec.europa.eu/info/publications/consumer-financial-services-action-plan_en Dieser zeigt auf, wie europäischen Verbrauchern größere Auswahl und besserer Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU geboten werden können, und enthält den Fahrplan über die künftigen Aktionen im Bereich Verbraucherschutz. In folgenden drei Hauptbereichen sind - nach Meinung der EK im Aktionsplan - für einen vertieften Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen weitere Arbeiten erforderlich: Stärkung des Vertrauens und der Rechte der Verbraucher, Abbau rechtlicher und regulatorischer Hindernisse und Entwicklung innovativer digitaler Dienstleistungen.

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