Die Regierungsvorlage zum Börsegesetz 2018 deckt sich weitgehend mit den Bestimmungen des bisherigen Ministerialentwurfes. Dennoch gibt es einige Änderungen, von denen die wichtigsten hier dargestellt werden sollen.
Die Definitionen in § 1 BörseG wurden überarbeitet und um neue Begriffe erweitert, um Unklarheiten zu vermeiden. Weiters wurden Verweise auf das neue WAG 2018 ergänzt und aktualisiert.