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Anmerkung zu VwGH 27. 4. 2017, Ro 2016/02/0020 ua

JudikaturVwGHBearbeiter: Gernot Wilfling1212RA Mag. Gernot Wilfling ist Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.ZFR 2017/166ZFR 2017, 337 Heft 7 v. 20.7.2017

Die gegenständliche Entscheidung beendet eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen VERBUND und FMA. Bereits zum zweiten Mal binnen gut eines Jahres mit der Frage befasst, bestätigt der VwGH nun endgültig, dass der Abschluss des gegenständlichen Memorandums of Understanding ("MoU") durch den VERBUND ein ad-hoc-meldepflichtiger Umstand war.

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